Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 2 – aktuell
Version 1

Nutzung und Registrierung

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle, die die Officeguru-Plattform (die „Plattform“) nutzen. Anbieter der Plattform ist die Officeguru GmbH, USt-IdNr. DE456633376 (das „Unternehmen“). Mit der Registrierung bestätigen Sie, dass Sie im Rahmen Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und nicht Verbraucher sind. Verträge über die Plattform werden ausschließlich zwischen Unternehmen geschlossen (B2B).

2. Registrierung und Konto

Sie müssen sich auf der Plattform registrieren, um sie zu nutzen. Sie sind verpflichtet, Ihre Kontaktdaten aktuell zu halten. Andernfalls können Sie sich später nicht darauf berufen, eine Nachricht, Rechnung oder Mahnung nicht erhalten zu haben. Sie sind für alle Handlungen verantwortlich, die über Ihr Profil vorgenommen werden.

3. Rechte an der Plattform

Alle Rechte des geistigen Eigentums an der Plattform stehen dem Unternehmen zu. Sie dürfen die Plattform nur für eigene geschäftliche Zwecke nutzen.

4. Referenz und Marketing

Sie erklären sich damit einverstanden, dass das Unternehmen Sie als Referenz nennen und in seinem Marketing, in Präsentationen und im System darauf hinweisen darf, dass Sie Kunde des Unternehmens sind.

5. Verfügbarkeit der Plattform und Haftung

Die Plattform wird mit der gebotenen Sorgfalt bereitgestellt; eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

Das Unternehmen haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung im Zusammenhang mit der Plattform ausgeschlossen, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden wie Betriebsausfall oder entgangenen Gewinn.

6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform gilt deutsches Recht. Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.

7. Personenbezogene Daten

Das Unternehmen ist Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten, die bei der Registrierung und Nutzung der Plattform verarbeitet werden, z. B. Name, Kontaktdaten und Nutzungsdaten. Die Daten werden verarbeitet, um Ihr Konto einzurichten und zu verwalten, Leistungen zu erbringen und abzurechnen, mit Ihnen zu kommunizieren und gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Die Verarbeitung erfolgt nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und deutschem Recht.

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch sowie das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Die vollständige Datenschutzerklärung mit Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherfristen und Ihren Rechten finden Sie unter officeguru.com/deu/de/cookie-und-datenschutzbestimmungen

8. Cookies

Die Plattform verwendet Cookies. Sie können Ihre Cookies verwalten und die jeweils gültige Cookie-Richtlinie unter officeguru.com/deu/de/cookie-und-datenschutzbestimmungen einsehen.

Allgemeine Vereinbarungen

1. Vertragsgrundlage und Rangfolge

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wenn Sie eine Leistung über das Unternehmen (Officeguru GmbH, USt-IdNr. DE456633376) erwerben. Zusammen mit den Nutzungsbedingungen, der jeweiligen Service-Sektion und dem angenommenen Angebot bilden sie die gesamte Vertragsgrundlage. Bei Widersprüchen geht die jeweilige Service-Sektion diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Eigene Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; die Bedingungen von Officeguru haben stets Vorrang.

Wird eine Leistung durch einen Partner („Partner“) erbracht, kommt der Vertrag mit dem Unternehmen zustande. Das Unternehmen ist Ihr Vertragspartner und stellt Ihnen die Leistungen in Rechnung; der Partner führt die Leistung im Auftrag des Unternehmens aus. Aus dem Angebot ergibt sich, welcher Partner die Leistung ausführt.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie ein gültiges Angebot angenommen haben. Ein Angebot beruht auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und einer etwaigen Besichtigung. Arbeiten an Feiertagen sind nicht umfasst, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Annahme nach Ablauf der Angebotsfrist oder zu geänderten Bedingungen gilt als neues Angebot Ihrerseits. Die Gültigkeitsdauer der Angebote ergibt sich aus der jeweiligen Service-Sektion.

3. Langfristige Vereinbarungen

Eine langfristige Vereinbarung ist eine Vereinbarung, bei der die Leistungen über mindestens 2 aufeinanderfolgende Monate erbracht werden. Die Vergütung umfasst dann sämtliche Kosten der Ausführung, einschließlich Lohn, Urlaubs- und Krankheitstagen, Sozialabgaben, Versicherungen, Material, Leitung, Aufsicht und Verwaltung. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus der jeweiligen Service-Sektion.

4. Mitwirkung des Kunden

Sie gewähren Zugang zu Personen, Räumen und Bereichen und stellen erforderliche Schlüssel und Zugangskarten zur Verfügung, soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist.

5. Preise und Zahlung

Die Preise ergeben sich aus dem Angebot und verstehen sich in EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ist ausnahmsweise kein Preis vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach den üblichen Sätzen (Abrechnung nach Aufwand). Liegt kein Angebot vor, werden Fahrten mit eigenen Fahrzeugen zu den staatlich festgelegten Sätzen und Parkkosten 1:1 erstattet.

Die Zahlung ist spätestens 8 Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen werden per E-Mail versandt, in Ihrem Profil bereitgestellt oder in einem vereinbarten elektronischen Rechnungsformat übermittelt. Bei langfristigen Vereinbarungen werden die Leistungen in der Regel alle 14 Tage abgerechnet. Das Unternehmen kann die Registrierung einer gültigen Zahlungskarte verlangen und fällige Beträge am Fälligkeitstag von dieser Karte einziehen.

Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an, derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Zusätzlich schulden Sie die gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB); diese wird auf Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Nach 3 Mahnungen wird die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch des Unternehmens durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist (§ 321 BGB), kann das Unternehmen Ihr Profil sperren, die Arbeiten einstellen und Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Leistungen verlangen. Eine langfristige Vereinbarung kann bei Nichtzahlung nach schriftlicher Mahnung mit einer Frist von 10 Tagen gekündigt werden; die für die Kündigungsfrist geschuldete Vergütung wird dann sofort fällig, abzüglich ersparter Aufwendungen.

Auf alle abgeschlossenen Transaktionen ist eine Servicegebühr von 3,99 % der in Rechnung gestellten Leistungen an das Unternehmen zu zahlen. Abweichende Zahlungsbedingungen können gegen eine erhöhte Servicegebühr vereinbart werden. Die Preise können einmal jährlich mit Wirkung zum 1. Januar angepasst werden, soweit sich die für die Leistung maßgeblichen Kosten (insbesondere Löhne und Material) entsprechend entwickelt haben. Im Fall einer Preiserhöhung können Sie den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.

6. Haftung

Leistungszeiten sind unverbindliche Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt sind. Für Verzögerungen haftet das Unternehmen nur nach Maßgabe dieser Ziffer; bei wesentlicher Verzögerung können Sie den betroffenen Vertrag mit Wirkung für die Zukunft kündigen.

Das Unternehmen haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, insgesamt jedoch auf die Versicherungsdeckung des Ausführenden; für das Unternehmen beträgt diese derzeit 1.350.000 EUR (10.000.000 DKK) pro Schadensereignis. Die Deckung der Partner kann abweichen.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden wie Betriebsausfall, entgangenen Gewinn oder Betriebseinschränkungen, soweit nicht nach den vorstehenden Absätzen zwingend gehaftet wird.

Bei Mängeln hat das Unternehmen zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung). Schlägt die Nacherfüllung innerhalb der in der jeweiligen Service-Sektion genannten Fristen fehl, können Sie den betroffenen Vertrag mit Wirkung für die Zukunft kündigen; Ihre gesetzlichen Rechte bleiben im Rahmen dieser Ziffer unberührt.

7. Rechte an den Arbeitsergebnissen

Dem Unternehmen stehen an den Arbeitsergebnissen sämtliche ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte zu, einschließlich eingetragener und nicht eingetragener Rechte des geistigen Eigentums.

8. Höhere Gewalt

Bei Umständen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens oder des Partners, z. B. Stromausfall, IT-Störungen, Sturm, Naturkatastrophen, Pandemie, Krieg, Streik oder Frost, können Lieferungen verschoben oder storniert werden. Höhere Gewalt beim Partner gilt als höhere Gewalt beim Unternehmen; das Unternehmen hat jedoch mindestens 14 Tage Zeit, eine alternative Lieferung zum gleichen Preis zu finden, sofern eine solche verfügbar ist.

9. Guru Credits und Treueprogramm

Guru Credits können u. a. durch den Abschluss langfristiger Vereinbarungen („Loyalitätsverträge“) erworben und als Teilzahlung für einmalige Leistungen im Officeguru Marketplace verwendet werden. 1 Credit = 1 EUR, wird vor Umsatzsteuer und Servicegebühr angerechnet, ist 12 Monate ab Zuteilung gültig und wird nach dem Prinzip „zuerst ablaufend, zuerst verbraucht“ eingesetzt. Credits können nicht in Bargeld umgetauscht, übertragen oder außerhalb der Plattform verwendet werden; das Guthaben kann nicht negativ werden.

Ein Loyalitätsvertrag ist für die gesamte Laufzeit bindend und kann vor Ablauf nicht einseitig gekündigt werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine neue Laufzeit gleicher Dauer zu den dann geltenden Bedingungen, sofern Sie ihn nicht vor Ablauf schriftlich kündigen. Spätestens 30 Tage vor Ablauf senden wir eine Erinnerung mit Angaben zu Verlängerung, Laufzeit, Credit-Zuteilung und Preis.

Eine vorzeitige Beendigung ist nur möglich bei Insolvenz oder Sanierungsverfahren, dauerhafter Verlegung an einen Ort, an dem die Leistung nicht erbracht werden kann, oder dauerhafter Geschäftsaufgabe. In diesem Fall kann das Unternehmen den Wert zugeteilter Credits und Vorteile, bewertet zum Zeitpunkt der Zuteilung, verrechnen. Das Unternehmen kann Credits bei Fehlern, Missbrauch oder Kündigung anpassen oder widerrufen und das Programm ändern oder einstellen, ohne dass laufende Loyalitätsverträge davon berührt werden.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die diesen Bedingungen unterliegen, gilt deutsches Recht. Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.

Lunch und Lebensmittel Leistungen

Lunchcatering sowie Lieferung von Lebensmitteln, Getränken, Kaffee, Obst und Frühstück.

1. Angebote und Vertragsdauer

Angebote sind 90 Tage gültig. Lunchvereinbarungen sind grundsätzlich langfristige Vereinbarungen (mindestens 2 aufeinanderfolgende Monate), sofern nichts anderes vereinbart ist. Menü und Preise ergeben sich aus der Plattform. Meeting-Catering u. Ä. bestellen Sie spätestens um 10:00 Uhr zwei Tage vor der gewünschten Lieferung, sofern mit dem Partner nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

2. Änderung der festen Anzahl

Diese Regeln gelten für dauerhafte Änderungen der täglichen Anzahl in Ihrer laufenden Lunchvereinbarung.

  • Sie können die feste Anzahl bis 2 Werktage vorher, jeweils bis 10:00 Uhr, dauerhaft reduzieren, jedoch höchstens um 25 % je Änderung.

  • Eine dauerhafte Reduzierung um mehr als 25 % erfordert die Kündigungsfrist des Vertrags und wird frühestens nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit wirksam.

  • Sie können die feste Anzahl bis 2 Werktage vorher, jeweils bis 10:00 Uhr, erhöhen. Der Partner berücksichtigt nach Möglichkeit auch Bestellungen nach Fristablauf.

In Ferienzeiten (3 Tage vor Ostern, Freitag nach Christi Himmelfahrt, im Monat Juli, zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an ausgewählten Schließtagen) kann die Anzahl frei reduziert oder die Lieferung pausiert werden; die Mitteilung erfolgt spätestens 14 Tage vorher über die Plattform. Darüber hinaus kann die Lieferung bis zu zweimal jährlich für jeweils eine Woche pausiert werden; die Mitteilung erfolgt spätestens 3 Wochen vorher.

3. Lieferung

Der Lieferzeitpunkt ergibt sich aus der Plattform. Bei Verzögerungen informiert der Partner Sie schnellstmöglich.

  • Mehr als 45 Minuten Verspätung: Sie zahlen nicht für den Transport.

  • Mehr als 60 Minuten Verspätung: Sie zahlen nicht für das Essen.

4. Handhabung von Essen und Geschirr

Auf- und Abbau übernehmen Sie selbst, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Nach dem Lunch spülen Sie das benutzte Geschirr aus lebensmittelhygienischen Gründen ab; der Fahrer nimmt es bei der nächsten Lieferung mit.

  • Wird Geschirr ungespült zurückgegeben: Gebühr von EUR 30 zzgl. USt.

  • Wird Geschirr trotz Erinnerung nicht sicher verpackt: Umpackgebühr von EUR 30 zzgl. USt.

  • Wird Geschirr bei Ihnen beschädigt: Berechnung zum Einkaufspreis zuzüglich 20 % Bearbeitung.

5. Wechsel der Küche

Sie können mit einer schriftlichen Frist von laufender Woche plus 7 Tagen zu einer neuen Küche auf der Plattform wechseln.

6. Lebensmittelsicherheit

Der Partner transportiert das Essen frühestens um 10:00 Uhr aus der Küche, sodass die 3-Stunden-Regel frühestens um 13:00 Uhr überschritten wird. Der Partner gibt Lebensmittelrückrufe unverzüglich weiter und betreibt sein Geschäft rechtmäßig und mit den erforderlichen Genehmigungen.

7. Mängelrüge

Mängel an Lebensmitteln müssen Sie unverzüglich, spätestens 1 Kalendertag nach Lieferung, rügen. Rügen Sie nicht fristgerecht, können Sie den Mangel später nicht mehr geltend machen. Der Partner ist zur Nacherfüllung durch Ersatzlieferung berechtigt.

8. Kündigung

Langfristige Lunchvereinbarungen können schriftlich mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf einer vereinbarten Probezeit oder festen Vertragslaufzeit. Der Wechsel des Lunchpartners erfolgt mit einer Frist von laufender Woche plus 7 Tagen.

9. À la carte

Die folgenden Bestimmungen gelten speziell für den Vertragstyp „À la carte" und ergänzen die Punkte 1-7 oben, soweit nicht ausdrücklich davon abgewichen wird.

Das Startdatum liegt frühestens am kommenden Montag, jedoch frühestens 1 Woche nach Einrichtung. Es besteht keine Mindestlaufzeit; du kannst jederzeit alle Partner aus deiner Vereinbarung entfernen.

Du wählst selbst, welcher Partner an welchem Wochentag liefert. Das Hinzufügen oder Entfernen eines Partners an einem bestimmten Wochentag muss mindestens 1 Woche im Voraus erfolgen; die Änderung tritt am selben Wochentag der folgenden Woche in Kraft. Bestellungen können bis zu der auf der Plattform für den jeweiligen Liefertag angegebenen Bestellfrist aufgegeben, geändert oder storniert werden. Danach ist die Bestellung verbindlich.

An einem Tag, an dem mindestens eine Bestellung aufgegeben wurde, gilt ein Mindestbetrag für die Gesamtbestellungen des Tages. Wird dieser Betrag unterschritten, wird dir die Differenz in Rechnung gestellt. Wurde an einem Tag keine Bestellung aufgegeben, wird kein Mindestbetrag berechnet. Der jeweils geltende Mindestbetrag ist auf der Plattform ersichtlich. Wird ein Partner für einen Tag aus der Rotation genommen, entfallen bereits aufgegebene Bestellungen für diesen Tag.

Die Liefergebühr wird pro Vereinbarung festgelegt, kann je nach Standort variieren und ist jederzeit auf der Plattform ersichtlich. Sie wird von dir getragen, nicht vom einzelnen Mitarbeiter. Kostform und Allergene sind bei jedem Gericht angegeben.

Reinigungsleistungen

Reinigung, Fensterreinigung und Hausmeisterservices.

1. Angebote und Vertragsdauer

Angebote sind 90 Tage gültig. Reinigungsvereinbarungen sind grundsätzlich langfristige Vereinbarungen (Leistungen über mindestens 2 aufeinanderfolgende Monate), sofern nichts anderes vereinbart ist.

2. Änderungen und Zusatzleistungen

Wünschen Sie Zusatzleistungen, fordern Sie ein aktualisiertes Angebot an, das angenommen werden muss. Wurden Arbeiten ohne vorheriges Angebot beauftragt, erfolgt die Abrechnung zu den jeweils geltenden Preisen.

Zeigen sich verborgene oder unvorhergesehene Umstände, die den Umfang der Aufgabe über das Angenommene hinaus vergrößern, hat der Ausführende Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Übersteigt der Umfang das Ursprüngliche um mehr als 50 %, oder erfordert die Aufgabe Kompetenzen außerhalb des Üblichen, kann der Vertrag ohne Schadensersatzpflicht gekündigt werden.

3. Stornierung

Bei Stornierung früher als 30 Tage vor der vereinbarten Ausführung sind 10 % zu zahlen. Bei Stornierung später als 30 Tage vorher sind 25 % zu zahlen. Hinzu kommen nachgewiesene, nicht stornierbare Materialeinkäufe. Ihnen bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Unternehmen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Leistungsort

Die Arbeiten werden an Ihrer registrierten Adresse ausgeführt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sollen sie an einem anderen Ort ausgeführt werden, geben Sie dies bei der Angebotsanfrage an.

5. Materialien und Mitteilungen

Wir bemühen uns, die am besten geeigneten und umweltfreundlichen Reinigungsprodukte einzusetzen, einschließlich Produkten mit dem Umweltzeichen Nordic Swan, und Sie über festgestellte Unregelmäßigkeiten oder notwendige Reparaturen und Erneuerungen zu informieren.

6. Zeitarbeit und Piccolo-/Piccoline-Services

Stellt das Unternehmen oder ein Partner Ihnen einen Mitarbeiter zur Verfügung, und stellen Sie diesen Mitarbeiter während der Laufzeit oder innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsende fest ein, zahlen Sie eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 20 % des Jahresgehalts des Mitarbeiters. Die Gebühr reduziert sich angemessen entsprechend der Dauer der vorangegangenen Überlassung und wird nach den geltenden Zahlungsbedingungen fällig.

7. Mängelrüge

Mängel müssen Sie unverzüglich, spätestens 7 Kalendertage nachdem Sie sie entdeckt haben oder hätten entdecken müssen, rügen. Rügen Sie nicht fristgerecht, können Sie den Mangel später nicht mehr geltend machen. Mängel, für die der Ausführende verantwortlich ist, werden spätestens 14 Tage nach der Rüge besichtigt; die Beseitigung wird spätestens 6 Wochen nach Ihrer Mitteilung eingeleitet. Wurde mit der Beseitigung wesentlicher Mängel nicht innerhalb dieser Frist begonnen, oder sind sie nicht spätestens 14 Tage danach endgültig beseitigt, können Sie den Vertrag mit Wirkung für die Zukunft kündigen.

8. Kündigung

Langfristige Reinigungsvereinbarungen können von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf einer vereinbarten Probezeit oder festen Vertragslaufzeit.

9. Haftung (ergänzend zu den Allgemeinen Vereinbarungen)

Für Veränderungen an Ihren bestehenden Installationen wird kein Ersatz geleistet, wenn diese abgenutzt oder in schlechtem Zustand waren; die zwingende Haftung nach Ziffer 6 der der Allgemeinen Vereinbarungenbleibt unberührt.

Sonstige Leistungen

Bau- und Handwerksleistungen, Events, Firmengeschenke sowie Zeitarbeit und Piccolo-/Piccoline-Services.



1. Gültigkeit der Angebote

  • Bau- und Handwerksleistungen: 90 Tage.

  • Events: 30 Tage.

  • Firmengeschenke: 30 Tage und nur solange der Vorrat reicht.

  • Weitere Leistungen: 30 Tage.

Bauleistungen werden nicht auf Grundlage von Kostenvoranschlägen oder auf Nachweisbasis ausgeführt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist (siehe jedoch Zusatzleistungen unten).

2. Änderungen und Zusatzleistungen

Wünschen Sie Zusatzleistungen, fordern Sie ein aktualisiertes Angebot an, das angenommen werden muss. Wurden Arbeiten ohne vorheriges Angebot beauftragt, erfolgt die Abrechnung zu den jeweils geltenden Preisen; bei Bauleistungen gelten Zusatzleistungen als Ausführung zu den niedrigsten Kosten auf Nachweisbasis.

Zeigen sich bei Bau- oder Serviceleistungen verborgene oder unvorhergesehene Umstände, die den Umfang der Aufgabe über das Angenommene hinaus vergrößern, hat der Ausführende Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Übersteigt der Umfang das Ursprüngliche um mehr als 50 %, oder erfordert die Aufgabe Kompetenzen außerhalb des Üblichen, kann der Vertrag ohne Schadensersatzpflicht gekündigt werden.

3. Stornierung

Bau und Handwerk

Früher als 30 Tage vor der vereinbarten Ausführung: 10 %. Später als 30 Tage vorher: 25 %. Hinzu kommen nachgewiesene, nicht stornierbare Materialeinkäufe.

Events
  • Mehr als 60 Tage vorher: kostenlos.

  • Zwischen 15 und 60 Tagen vorher: 50 % des Angebotspreises.

  • Weniger als 15 Tage vorher: 100 % des Angebotspreises.

Firmengeschenke

Eine Stornierung ist nur gegen Zahlung von 100 % des Angebotspreises möglich.

Für alle vorstehenden Stornopauschalen gilt: Ihnen bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Unternehmen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Ausführung und Verzug

Die Arbeiten werden an Ihrer registrierten Adresse ausgeführt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zeitangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind Schätzungen, keine verbindlichen Liefertermine. Beruht eine Verzögerung auf Umständen in Ihrer Sphäre, verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Verzögert sich eine Bau- oder Serviceleistung um mehr als 4 Wochen (Witterungseinflüsse bei Arbeiten im Freien werden nicht mitgerechnet), können Sie den betroffenen Auftrag mit Wirkung für die Zukunft und ohne Anspruch auf Schadensersatz kündigen.

5. Events: besondere Bedingungen

Es müssen Kücheneinrichtungen für die laufende und abschließende Reinigung sowie das Verpacken von Geräten und Gläsern zur Verfügung stehen. Ist dies nicht möglich, teilen Sie dies vorab mit; ein Mehraufwand kann eingepreist werden. Angebote umfassen das laufende Spülen von Gläsern u. Ä., sofern nichts anderes vereinbart ist.

Für Schäden an Böden, Wänden oder Möbeln durch verschüttete Cocktails, Bier oder Zutaten wird kein Ersatz geleistet, soweit nicht nach Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwingend gehaftet wird. Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters, dies bei der Platzierung von Bar und Veranstaltung zu berücksichtigen. Schäden an Ausrüstung des Unternehmens oder des Partners, die durch Gäste verursacht werden, werden Ihnen in Rechnung gestellt.

6. Zeitarbeit und Piccolo-/Piccoline-Services

Stellt das Unternehmen oder ein Partner Ihnen einen Mitarbeiter zur Verfügung, und stellen Sie diesen Mitarbeiter während der Laufzeit oder innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsende fest ein, zahlen Sie eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 20 % des Jahresgehalts des Mitarbeiters. Die Gebühr reduziert sich angemessen entsprechend der Dauer der vorangegangenen Überlassung und wird nach den geltenden Zahlungsbedingungen fällig.

7. Mängelrüge

Mängel müssen Sie unverzüglich, spätestens 7 Kalendertage nachdem Sie sie entdeckt haben oder hätten entdecken müssen, rügen. Rügen Sie nicht fristgerecht, können Sie den Mangel später nicht mehr geltend machen. Bei Bau- und Serviceleistungen werden Mängel spätestens 14 Tage nach der Rüge besichtigt; die Beseitigung wird spätestens 6 Wochen nach Ihrer Mitteilung eingeleitet. Wurde mit der Beseitigung wesentlicher Mängel nicht innerhalb dieser Frist begonnen, oder sind sie nicht spätestens 14 Tage danach endgültig beseitigt, können Sie den Vertrag mit Wirkung für die Zukunft kündigen. Bei Firmengeschenken rügen Sie direkt beim Partner nach dessen Reklamationsbedingungen, jedoch über die Plattform.

8. Kündigung langfristiger Vereinbarungen

Langfristige Vereinbarungen können von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf einer vereinbarten Probezeit oder festen Vertragslaufzeit.

9. Haftung (ergänzend zu den Allgemeinen Vereinbarungen)

Für Veränderungen an Ihren bestehenden Installationen wird kein Ersatz geleistet, wenn diese abgenutzt oder in schlechtem Zustand waren; ebenso wird kein Ersatz für Funktionsschäden beim Ab- oder Anbau von Gegenständen geleistet. Die zwingende Haftung nach Ziffer 6 der Allgemeinen Vereinbarungen bleibt unberührt.