Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Version 1)
NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Bedingungen bestehen aus
1) Nutzungsbedingungen, die für alle Nutzer der Plattform gelten
2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diejenigen, die über die Plattform Dienstleistungen von Officeguru A/S (das Unternehmen) erwerben.
Bedingungen für die Nutzung
Die allgemeinen Nutzungsbedingungen (die "Nutzungsbedingungen") in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle Nutzer der Plattform, unabhängig davon, ob Sie Dienstleistungen oder Produkte von Officeguru A/S (das "Unternehmen") oder direkt über einen Partner erwerben.
1. OG-Direct - DIREKTE ABWICKLUNG MIT DEM PARTNER
Wenn ein Nutzer mit der Plattform verbunden wird, weil er zuvor eine direkte Kundenbeziehung zu einem Unternehmen hatte, das einen Partnervertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen hat ("Partner"), besteht dieser Vertrag außerhalb des Unternehmens fort.
Dies bedeutet, dass die Dienstleistungen direkt vom Partner an den Kunden in Rechnung gestellt werden, es sei denn, es wurde vereinbart, dass das Unternehmen für die Rechnungsstellung zuständig ist, und dass alle zwischen dem Partner und dem Kunden vereinbarten Geschäftsbedingungen weiterhin gelten.
2. BESTIMMUNGEN AUS DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, DIE AUCH FÜR DIE NUTZER GELTEN:
Die nachstehenden Bestimmungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Nutzer, die Dienstleistungen oder Produkte nicht über das Unternehmen, sondern nur direkt beim Partner über "OG-Direct" erwerben:
1. Punkt 10 (Rechte)
2. Punkt 11 (Werbung und Öffentlichkeitsarbeit)
3. Punkt 12 (Höhere Gewalt)
4 Punkt 13 (GDPR)
5. Punkt 14 (Zuständigkeit)
Geltungsbereich (nur B2B-Geschäfte): Alle Verträge und Geschäfte, auf die sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, werden ausschließlich zwischen Unternehmen abgeschlossen. Diese Bedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des geltenden Verbraucherschutzrechts.
3. HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Das Unternehmen/Partner kann unter keinen Umständen für indirekte oder Folgeschäden, wie z.B. Betriebsverluste, entgangenen Gewinn, Betriebseinschränkungen, Folgeschäden oder ähnliches haftbar gemacht werden.
Das Unternehmen/Partner haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder andere technische Probleme mit der Plattform oder für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden in diesem Zusammenhang entstehen.
Das Unternehmen kann niemals als Folge von Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Partnern jeglicher Art haftbar gemacht werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendung
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "Geschäftsbedingungen") in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle Kunden, die mit Officeguru A/S, CVR Nr. 33 07 06 91 (das "Unternehmen") einen Vertrag über die Lieferung von Dienstleistungen, Waren usw. durch das Unternehmen und seine Partner, die über eine Online-Plattform namens "Officeguru" (die "Plattform") bestellt werden, an die Kunden des Unternehmens ("Kunden") durch eigene Lieferung oder durch Partner geschlossen haben.
Zusammen mit den Angeboten des Unternehmens und/oder des Partners, einschließlich aktualisierter Angebote, und den eigenen Geschäftsbedingungen des Partners (falls vorhanden) bilden diese Bedingungen die gesamte vertragliche Grundlage für den Verkauf und die Lieferung von Dienstleistungen durch das Unternehmen an den Kunden.
Für den Fall, dass allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen etc. des Kunden bestehen, haben diese Bedingungen stets Vorrang.
1.1 Systematik
Die Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen, mit den besonderen Bestimmungen, die für die einzelnen Themen gelten, die nur für Vereinbarungen innerhalb der jeweiligen Spezialbereiche gelten und die unten aufgeführt sind:
1. "Auftragnehmer" bedeutet Bauunternehmer und andere Handwerker, einschließlich Zimmerleute, Klempner, Elektriker, Maurer usw.
2. "Service": Reinigung, Fensterreinigung, Hausmeister, Piccolo/Piccoline, Zeitarbeit und andere Dienstleistungen.
3. "Lebensmittel": Lieferung von Lebensmitteln, einschließlich Kaffee und Obstarrangements.
4. "Events"
5. "Firmengeschenke"
6. "Frühstücksvorbereitungen"
2. Eingehung von Vereinbarungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassen alle Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden. Vereinbarungen werden in erster Linie durch den üblichen Schriftverkehr oder über die Plattform getroffen.
Die Bedingungen umfassen auch alle Vereinbarungen zwischen den Partnern des Unternehmens ("Partner") und dem Kunden ("Partnervereinbarungen"). In diesem Fall wird der Vertrag weiterhin über die Plattform verwaltet und es gelten die Bedingungen, mit der Änderung, dass die Vertragspartei nicht das Unternehmen ist, sondern ein direkt mit dem betreffenden Partner geschlossener Vertrag. Im Falle von Partnervereinbarungen wird im Angebot angegeben, dass es sich um eine Partnervereinbarung handelt.
Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen und damit für die Gesellschaft verbindlich, wenn ein gültiges Angebot der Gesellschaft oder des Partners angenommen wurde.
Ein Angebot ist für die folgenden Zeiträume gültig, danach erlischt es:
Unternehmen; 90 Tage
Dienstleistung; 90 Tage
Lebensmittel; 90 Tage
Events; 30 Tage
Firmengeschenke; 30 Tage, aber nur solange der Vorrat reicht.
Andere; 30 Tage
Ein Angebot basiert auf allen bekannten Bedingungen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt und - in Bezug auf Auftragnehmer und Service - möglicherweise überprüft werden.
Ein Kostenvoranschlag beinhaltet keine Arbeiten an Feiertagen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes zwischen dem Unternehmen/Partner und dem Kunden vereinbart.
Die Annahme des Angebots nach Ablauf der Angebotsfrist oder die Annahme zu Bedingungen, die nicht mit dem Angebot übereinstimmen, gilt als neues Angebot des Kunden.
Fsva. Vertrag werden keine Vereinbarungen über die Ausführung von Arbeiten in Kostenvoranschlägen oder auf Rechnung getroffen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, vgl. jedoch Ziffer 3.
Unter einer langfristigen Vereinbarung ist eine Vereinbarung zu verstehen, bei der die Dienstleistungen für einen Zeitraum von mindestens 2 aufeinander folgenden Monaten erbracht werden sollen ("langfristige Vereinbarungen"). Vereinbarungen, die im Rahmen von Service und Food geschlossen werden, gelten generell als langfristige Vereinbarung, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Langfristige Verträge können mit der in den Bedingungen angegebenen Kündigungsfrist gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3 Änderungen, zusätzliche Dienstleistungen und Stornierung
3.1 Änderungen und zusätzliche Dienste
Wenn der Kunde zusätzliche Dienste ("Zusatzdienste") erwerben möchte, muss er ein aktualisiertes Angebot für die Zusatzdienste anfordern. Das aktualisierte Angebot muss eingereicht und angenommen werden.
Soweit die Arbeiten in Auftrag gegeben wurden, aber vor ihrer Ausführung kein Angebot abgegeben oder angenommen wurde, werden die Zusatzleistungen nach den jeweils gültigen Preisen abgerechnet. Beziehen sich die Zusatzleistungen auf Bauleistungen, so gelten die Zusatzleistungen als Vereinbarung über die Ausführung zu den niedrigsten Kosten.
3.1.1 Besonderheiten hinsichtlich Bau- und Servicedienstleistungen
Speziell für Bau- und Service Dienstleistungen: Wenn im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten verborgene und/oder unvorhergesehene Umstände ("Umstände") festgestellt werden, die dazu führen, dass der Umfang der Arbeiten größer ist als ursprünglich angenommen, hat das Unternehmen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.
Wenn der Umfang des Vertrages aufgrund der Umstände 50 % des ursprünglichen Vertrages übersteigt oder wenn die Umstände die Ausführung von Arbeiten erfordern, die außerhalb der üblichen Kompetenzen der Mitarbeiter des Unternehmens oder des betreffenden Partners liegen, ist das Unternehmen und/oder der betreffende Partner berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne dass der Kunde infolgedessen Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen oder den Partner geltend machen kann.
3.2 Stornierung und Rücktrittsrecht
Lieferungen oder Teillieferungen können unter den folgenden Bedingungen storniert werden:
3.2.1 Bauunternehmen
Bei einer Stornierung früher als 30 Kalendertage vor der vereinbarten Ausführung wird eine Stornogebühr von 10 % fällig, zuzüglich der für den nicht stornierbaren Auftrag erworbenen Materialkosten.
Bei einer Stornierung später als 30 Kalendertage vor der vereinbarten Ausführung ist eine Stornogebühr von 25 % zuzüglich der für den nicht stornierbaren Auftrag gekauften Materialkosten zu zahlen.
3.2.2 Servicedienstleistung
Bei einer Stornierung früher als 30 Kalendertage vor der vereinbarten Ausführung wird eine Stornogebühr von 10 % fällig, zuzüglich der für den nicht stornierbaren Auftrag erworbenen Materialkosten.
Bei einer Stornierung später als 30 Kalendertage vor der vereinbarten Ausführung ist eine Stornogebühr von 25 % zuzüglich der für den nicht stornierbaren Auftrag gekauften Materialkosten zu zahlen.
3.2.3 Lebensmittel
Die Stornierung einer einzelnen Lieferung kann im Falle von Lebensmitteln kostenlos erfolgen. Lebensmittel können kostenlos storniert werden, wenn die Stornierung spätestens 2 Wochentage vor und vor 10:00 Uhr direkt beim Partner über die Plattform erfolgt.
3.2.4 Events
Eine Stornierung, die früher als 60 Kalendertage vor einer geplanten Veranstaltung erfolgt, ist kostenlos.
Bei Stornierungen, die später als 60 Kalendertage, aber früher als 15 Kalendertage vor einer geplanten Veranstaltung erfolgen, werden 50 % des Angebotspreises in Rechnung gestellt.
Bei Stornierungen, die später als 15 Kalendertage, aber früher als 5 Kalendertage vor einer geplanten Veranstaltung erfolgen, werden 100% des Angebotspreises berechnet.
3.2.5 Firmengeschenke
Die Stornierung kann nur gegen Zahlung von 100% des Angebotspreises erfolgen.
4. die Plattform und die Dienstleistungen des Unternehmens und/oder des Partners
Die Dienstleistungen werden entweder von einem der folgenden Unternehmen erbracht und/oder geliefert:
1. a) Mitarbeiter des Unternehmens oder direkte Unterauftragnehmer oder Lieferanten ("Mitarbeiter des Unternehmens"); oder
2. b) Partner oder seine direkten Unterauftragnehmer oder Lieferanten.
4.1 Zeitplan und Verzögerung
Die Leistungen werden gemäß der Vereinbarung, wie sie im Angebot in der letzten aktualisierten Fassung ("Voraussichtliche Lieferfrist") angegeben ist, für Bau- und Dienstleistungen erbracht bzw. geliefert, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Arbeiten fachgerecht und ohne wesentliche Fehler und Mängel ausgeführt werden.
Sofern der Zeitpunkt der Annahme des Angebots zu einer Verschiebung der voraussichtlichen Lieferfrist führt, wird das Unternehmen und/oder der Partner das Angebot aktualisieren.
Die Leistungen des Unternehmens werden in der Regel zu dem im Angebot angegebenen Zeitpunkt erbracht, wobei die zuletzt aktualisierte Fassung Vorrang hat. Die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Zeiten sind als Zeitschätzungen zu betrachten und gelten in keinem Fall als verbindliche Vereinbarung über die Ausführung der Arbeiten innerhalb einer bestimmten Zeit.
4.1.1 Spezifisch für Bauunternehmen und Servicedienstleistungen:
Sofern sich die Arbeiten aufgrund von Umständen des Kunden verzögern, wie z.B. Verweigerung der Durchführung der Arbeiten, fehlender Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten, Nichtbereitstellung von Informationen über den Umfang der Arbeiten, ist das Unternehmen und/oder der Partner berechtigt, die voraussichtliche Lieferzeit entsprechend zu verschieben.
Verzögert sich die Lieferung des Unternehmens um mehr als 4 Wochen gegenüber dem voraussichtlichen Liefertermin, wobei Witterungseinflüsse (soweit die Arbeiten im Freien auszuführen sind) nicht berücksichtigt werden, kann der Kunde - mit Wirkung für künftige Leistungen - den Vertrag für den/die von der Verzögerung betroffenen Auftrag/Aufträge kündigen, ohne dass der Kunde hieraus Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen, den Subunternehmer oder den Partner geltend machen kann.
4.2 Durchführung der Arbeiten
Sofern nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten in der Regel an der Adresse des Kunden ausgeführt, die dieser in seinem Profil auf der Plattform angegeben hat.
Wenn die Arbeiten an einer anderen Adresse als der registrierten Adresse ausgeführt werden sollen, muss der Kunde diese Adresse bei der Angebotsanfrage angeben.
4.3 Aussetzung der Dienstleistungen des Unternehmens und/oder des Partners
Die Firma und/oder der Partner sind berechtigt, ihre Leistungen auszusetzen und alle Arbeiten einzustellen, wenn der Kunde fällige Rechnungen, einschließlich Zinsen und Kosten, nach Erhalt der dritten Mahnung nicht bezahlt hat oder soweit der Kunde die für die Leistungen der Firma und/oder des Partners geforderte Anzahlung auf Anforderung nicht geleistet hat.
4.4. Besondere Bedingungen
Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen gelten die folgenden besonderen Bedingungen:
4.4.1 Lunch-catering
4.4.1.1 Menü
Der Partner liefert die vereinbarte Menüzusammenstellung wie in der Plattform angegeben.
4.4.1.2 Preise
Der Preis für die vereinbarten Dienstleistungen ist auf der Plattform angegeben.
4.4.1.3 Anzahl und Änderungen
Die Anzahl der Portionen/Umschläge wird auf der Grundlage der auf der Plattform angegebenen Anzahl berechnet.
Der Kunde kann die Anzahl bis zu 2 Werktage vor und vor 10.00 Uhr reduzieren, jedoch um insgesamt maximal 25%. Es sei denn, es wurde mit dem Partner schriftlich etwas anderes vereinbart.
Der Kunde darf die Anzahl nicht um mehr als 25 Prozent mit der für den Vertrag geltenden Kündigungsfrist reduzieren, frühestens jedoch mit Wirkung nach einer vereinbarten Mindestvertragsdauer.
Kunden können die Nummer bis zu 2 Arbeitstage vor und vor 10.00 Uhr abheben.
Der Partner ist verpflichtet, zusätzliche Aufträge, die nach der Frist eintreffen, nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
Während der Ferienzeiten, d.h. 3 Tage vor Ostern, am Freitag nach Christi Himmelfahrt, im Monat Juli und zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an den vom Unternehmen gewählten Schließtagen kann die Anzahl beliebig nach unten angepasst oder die Auslieferung pausiert werden. Dies muss spätestens 14 Tage im Voraus auf der Plattform bekannt gegeben werden.
Die Lieferung kann bis zu zweimal im Jahr für eine Woche unterbrochen werden. Dies muss spätestens drei Wochen vorher auf der Plattform bekannt gegeben werden.
Der Kunde muss Meeting-Catering etc. bis spätestens 10.00 Uhr zwei Tage vor der gewünschten Lieferung bestellen. Es sei denn, es wurde mit dem Partner schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.4.1.4 Lieferung
Eine Lieferfrist wird vereinbart und auf der Plattform angegeben.
Kommt es zu Lieferverzögerungen, muss der Partner den Kunden so schnell wie möglich informieren.
Erfolgt die Lieferung mit mehr als 45 min. Verspätung, muss der Kunde nicht für den Transport bezahlen.
Wenn die Lieferung mehr als 60 Minuten verspätet ist. Verspätung, muss der Kunde nicht für das Essen bezahlen.
4.4.1.5 Verwaltung des Lunch-caterings
Der Kunde ist für den Aufbau und das Abräumen des Essens selbst verantwortlich, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Nach dem Essen wird das benutzte Geschirr vom Kunden gespült (Anforderung der dänischen Behörde für Lebensmittelsicherheit), das der Fahrer bei der nächsten Essenslieferung mitnimmt.
Wenn der Kunde nicht abgespülte Dienstleistungen zurückgibt, wird eine Gebühr von 250 DKK ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
4.4.1.6 Verwaltung von Geschirr
Der Kunde ist verpflichtet, das benutzte Geschirr sicher zu verpacken, damit keine Schäden an Geschirr, Schüsseln usw. entstehen. Kommt der Kunde dem nicht nach, wird eine Mahnung verschickt. Bei Nichtbeachtung ist der Partner berechtigt, eine Umpackgebühr von 250 DKK ohne MwSt. in Rechnung zu stellen.
Wenn die Dienstleistung im Unternehmen beschädigt wird, wird dies zum Kaufpreis + 20 % für die Bearbeitung in Rechnung gestellt. Es liegt in der Verantwortung des Partners, den Kunden darüber zu informieren.
4.4.1.7 Wechsel der Küche
Der Kunde kann mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von einer Woche + 7 Tagen auf eine neue Küche in der Plattform umsteigen.
4.4.1.8 Haftung und Verletzung
Der Partner ist verpflichtet, das Essen frühestens um 10.00 Uhr aus der Küche zu transportieren, so dass der Kunde damit rechnen kann, dass die 3-Stunden-Regel frühestens um 13.00 Uhr überschritten wird.
Der Partner verpflichtet sich, etwaige Lebensmittelrückrufe den beiden betroffenen Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Der Partner bestätigt ferner, dass er sein Geschäft auf legale Weise und mit allen erforderlichen Lizenzen betreibt.
4.4.2 Events
Es müssen Kücheneinrichtungen vorhanden sein, die eine laufende und abschließende Reinigung und Verpackung der mitgebrachten Geräte und Gläser ermöglichen. Sollte dies nicht möglich sein, muss dies im Voraus mitgeteilt werden und es ist damit zu rechnen, dass zusätzliche Kosten für die Veranstaltung in den Preis eingerechnet werden.
Das Angebot umfasst den regelmäßigen Abwasch von Gläsern usw., sofern nicht anders vereinbart.
Das Unternehmen kann nicht für Schäden an Böden, Wänden oder Möbeln verantwortlich gemacht werden, die durch verschüttete Cocktails, Bier oder Zutaten entstanden sind.
Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters, dies bei der Festlegung der Bar und des Veranstaltungsortes zu berücksichtigen.
Wenn durch fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen der Gäste Schäden an der Ausrüstung des Unternehmens oder des Partners entstehen, werden die Kosten für den Ersatz dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.4.3 Service - Piccolo/Piccoline, Aushilfsdienste und ähnliches
Unter Piccolo/Piccoline Services sind Dienstleistungen zu verstehen, bei denen das Unternehmen oder ein Partner dem Kunden einen Mitarbeiter für einen kontinuierlichen oder begrenzten Zeitraum zur Verfügung stellt.
Wenn der Kunde den betreffenden Arbeitnehmer, der als Piccolo/Piccoline/Vikar oder gleichwertig geliefert wird, innerhalb eines Zeitraums von bis zu 3 Monaten nach Beendigung des Vertrags dauerhaft einstellt, hat das Unternehmen Anspruch auf eine Einstellungsgebühr in Höhe von 20 % des Jahresgehalts des Arbeitnehmers bei dem Unternehmen oder seinem Partner.
Die Vermittlungsgebühr ist innerhalb der für den Kunden geltenden Zahlungsfristen zu zahlen.
5. Langfristige Vereinbarungen
Ein langfristiger Vertrag ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als ein Dienstleistungs- oder Zeitarbeitsvertrag zu verstehen, bei dem die Dienstleistungen für mindestens zwei aufeinander folgende Monate erbracht werden müssen.
Für langfristige Vereinbarungen gilt darüber hinaus Folgendes:
5.1 Gegenstand der Arbeit
Die Vereinbarung erstreckt sich auf die im Angebot genannten Arbeiten oder Leistungen.
5.2 Umfang der Vergütung
Die Vergütung umfasst alle mit der Ausführung der Arbeit verbundenen Kosten, einschließlich Gehalt, Urlaubs- und Krankheitstage, ATP, Unfallversicherung, Material, Haftpflichtversicherung, Management, Kontrolle und Verwaltung.
5.3 Benachrichtigungen
Wir bemühen uns, den Kunden über alle Unregelmäßigkeiten, festgestellte notwendige Reparaturen/Erneuerungen usw. zu informieren.
5.4. Materialien
Ziel ist es, nur die am besten geeigneten und umweltfreundlichen Reinigungsprodukte sowie Reinigungsprodukte mit dem Umweltzeichen Nordic Swan zu verwenden.
5.5 Beendigung oder Wechsel des Partners
Der Vertrag tritt in Kraft, wenn der Kunde die Angebote auf der Plattform genehmigt hat.
Wird der Vertrag als Dauerauftrag abgeschlossen, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Mit Ausnahme der Mittagsverpflegung, die mit einer Frist von 1 Monat zum letzten Tag des Monats gekündigt werden kann.
Entscheidet sich der Kunde für einen Wechsel zu einem neuen Lunchpartner auf der Plattform, so kann er dies mit einer Frist von einer Woche + 7 Tagen tun.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können langfristige Vereinbarungen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, jedoch nicht vor Ablauf einer vereinbarten Probezeit oder festen Vertragsdauer.
5.6 Verwaltung
Bei allen erfolgreichen Transaktionen zahlt der Kunde dem Unternehmen eine Servicegebühr in Höhe von 3,99 % aller für die betreffende Transaktion in Rechnung gestellten Dienstleistungen. Lesen Sie hier mehr über unsere Servicegebühr.
6 Preise und Zahlungsbedingungen
Der Preis für die Produkte und Dienstleistungen ist der im Angebot angegebene.
Wenn - in Ausnahmefällen - der Preis nicht vereinbart wurde, erfolgt die Bezahlung nach den üblichen Sätzen, die unter Berücksichtigung der aufgewendeten Zeit usw. festgelegt werden.
Alle Preise verstehen sich in EUR, ohne Mehrwertsteuer, sofern im Vertrag oder im Angebot nichts anderes angegeben ist.
Wurde kein Angebot unterbreitet, werden dem Kunden die Kosten für Fahrten mit den eigenen Fahrzeugen der Mitarbeiter des Unternehmens, des Subunternehmers und/oder des Partners im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen zu den vom Staat festgelegten Sätzen erstattet.
Wenn kein Angebot vorliegt, wird das Parken im Verhältnis 1:1 erstattet.
Wenn keine gesonderten Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, muss die Zahlung spätestens 8 Kalendertage nach Ausstellung der Rechnung ("Fälligkeitsdatum") erfolgen. Bei langfristigen Verträgen werden die Leistungen in der Regel vierzehntägig berechnet und in Rechnung gestellt.
Sofern nicht anders vereinbart, werden die Rechnungen per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet oder in das Profil des Kunden hochgeladen. Das Unternehmen kann auch die Rechnungsstellung per EAN-Rechnung und Lieferantenservice anbieten.
Das Unternehmen kann verlangen, dass eine gültige Zahlungskarte registriert wird. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Unternehmen berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Rechnungsbetrag am Fälligkeitstag automatisch von der registrierten Zahlungskarte abzubuchen.
Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung werden Zinsen in Höhe von 2,5 % pro angefangenem Monat ab dem Fälligkeitsdatum berechnet, sofern im Vertrag oder in der ausgestellten Rechnung nichts anderes angegeben ist.
Auf Mahnschreiben wird eine Mahngebühr von 15,00 EUR pro Mahnung erhoben, höchstens jedoch 40 EUR.
Bei Nichtbezahlung nach 3 Mahnungen wird die Forderung dem Inkasso übergeben.
Bei Nichtzahlung - oder bei Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit nach Ermessen des Unternehmens - ist das Unternehmen berechtigt, das Profil des Kunden auf der Plattform zu sperren, ebenso wie das Unternehmen berechtigt ist, die Ausführung künftiger Arbeiten einzustellen und von einer Anzahlung für die Bezahlung künftiger Dienstleistungen abhängig zu machen.
Im Falle der Nichtzahlung ist das Unternehmen und/oder der Partner berechtigt, einen langfristigen Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen schriftlich zu kündigen. Im Falle einer Kündigung sind die während der Kündigungsfrist ausstehenden Zahlungen des Kunden ohne Abzug ersparter Aufwendungen sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.
Das Unternehmen und/oder der Partner ist berechtigt, seine Preise jedes Jahr zum 1. Januar anzupassen.
7. Kundenregistrierung und Zusammenarbeit
Der Kunde muss sich als Nutzer auf der Plattform registrieren. Im Zusammenhang mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er kein Verbraucher ist und dass er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit handelt.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Änderungen seiner Kontaktdaten, einschließlich Änderungen der E-Mail-Adresse, mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Mitteilung von Änderungen der Kontaktdaten, kann er sich später nicht darauf berufen, die Rechnung oder Mahnung nicht erhalten zu haben.
Der Kunde gewährt dem Unternehmen Zugang zu Personal und Informationen, Bereichen und Räumen, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Falls erforderlich, stellt der Kunde ausreichend Zugangskarten/Schlüssel zur Verfügung.
8 Reklamation
Es obliegt dem Kunden, angebliche Mängel an der gelieferten Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, dem Unternehmen mitzuteilen.
Bei Lebensmitteln muss der Kunde jedoch unverzüglich, spätestens jedoch 1 Kalendertag nach der Lieferung reklamieren.
Wenn der Kunde den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen und nicht wie angegeben reklamiert hat, kann der Kunde den Mangel später nicht mehr geltend machen.
Das Unternehmen und/oder der Partner hat das Recht auf Abhilfe in Form von Ersatz oder Reparatur.
8.1 Spezifisch für Bauunternehmen und Servicedienstleistungen
Das Unternehmen und/oder der Partner hat das Recht auf Abhilfe.
Mängel, für die das Unternehmen bzw. der Partner verantwortlich ist, müssen spätestens 14 Tage nach Eingang der Reklamation geprüft und spätestens 6 Wochen nach Mängelanzeige durch den Kunden veranlasst werden.
Werden anerkannte - erhebliche - Mängel innerhalb dieser Frist nicht behoben oder werden die Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen danach endgültig behoben, ist der Kunde berechtigt, den betreffenden Vertrag mit Wirkung für zukünftige Leistungen zu kündigen.
8.2 Spezifisch für Werbegeschenke
Beschwerden müssen direkt an den Partner in Übereinstimmung mit gemacht werden. Die Geschäftsbedingungen des Partners für Beschwerden gelten jedoch jederzeit, so dass Beschwerden über die Plattform eingereicht werden.
9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Das Unternehmen/Partner kann nicht für Verzögerungen jeglicher Art verantwortlich gemacht werden.
Bei darüber hinausgehenden Verzögerungen kann der Kunde den Vertrag gemäß Ziffer 4.1 kündigen. Der Kunde hat in diesem Zusammenhang keine weiteren Rechtsmittel und keinen Anspruch auf Schadenersatz im Zusammenhang mit der Kündigung.
Im Falle von Mängeln, die die Firma/Partner zu vertreten hat, ist der Kunde, soweit die Mängel nicht innerhalb der in Ziffer 8 genannten Fristen eingeleitet oder endgültig beseitigt worden sind, berechtigt, den betreffenden Vertrag - mit Wirkung für künftige Leistungen - zu kündigen. Diese Kündigung gilt nicht für andere Verträge zwischen dem Kunden und dem Unternehmen und/oder dem Partner.
Der Kunde hat keine anderen Rechtsbehelfe für Vertragsverletzungen in dieser Hinsicht und hat im Zusammenhang mit einer Stornierung keinen Anspruch auf eine andere Entschädigung als die unmittelbare und billigste Behebung der fraglichen Mängel.
Die Firma/Partner ist nicht verantwortlich für Änderungen an den bestehenden Installationen des Kunden, wenn diese in schlechtem Zustand, abgenutzt oder ähnlich sind.
Das Unternehmen/Partner kann unter keinen Umständen für indirekte oder Folgeschäden, wie z.B. Betriebsverluste, entgangenen Gewinn, Betriebseinschränkungen, Folgeschäden oder ähnliches haftbar gemacht werden.
Das Unternehmen/Partner haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder andere technische Probleme mit der Plattform oder für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden in diesem Zusammenhang entstehen.
Im Falle eines Personen- oder Sachschadens kann die Entschädigung niemals den Versicherungsschutz des ausführenden Unternehmens und/oder des Partners übersteigen, der im Falle des Unternehmens derzeit 10.000.000 DKK / 1.350.000 EUR für jede Veranstaltung beträgt. Die Versicherungssumme für das Unternehmen beträgt DKK 10.000.000 / 1.350.000 EUR pro Veranstaltung. Der Versicherungsschutz des Partners kann variieren.
Für Funktionsschäden beim Aus- und Einbau von Gegenständen wird kein Ersatz geleistet.
Das Unternehmen kann niemals als Folge von Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Partnern jeglicher Art haftbar gemacht werden.
10. Rechte und Ansprüche
Alle Rechte, die mit der Plattform verbunden sind oder sich aus der Arbeit des Unternehmens und/oder des Partners ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf nicht eingetragene sowie eingetragene geistige Eigentumsrechte, Ideenrechte usw., gehören weitestgehend allein dem Unternehmen.
11 Werbung und Veröffentlichung
Der Kunde akzeptiert, dass das Unternehmen den Kunden als Referenz verwenden darf und dass das Unternehmen, auch im Rahmen von Präsentationen und des Marketings des Unternehmens, auch durch Veröffentlichung im System und durch Zusendung von Material und Aktualisierungen, bekannt machen darf, dass der Kunde als Kunde des Unternehmens registriert ist.
12. Höhere Gewalt
In allen Fällen höherer Gewalt, auf die das Unternehmen oder der Partner keinen Einfluss hat, wie z. B. Stromausfälle, IT-Störungen, Stürme, Naturkatastrophen, Pandemien und Krankheitsausbrüche, Krieg und Unruhen, Streiks, Arbeitskämpfe, Frost usw., die die Arbeit des Unternehmens beeinträchtigen, ist das Unternehmen berechtigt, die jeweiligen Lieferungen zu verschieben oder zu stornieren. Höhere Gewalt auf Seiten des Partners wird als gleichwertige höhere Gewalt für das Unternehmen betrachtet, das - falls eine alternative Lieferung zum gleichen Preis gefunden werden kann - eine Frist von mindestens 14 Tagen hat, um eine solche Alternative zu finden.
13. GDPR und Cookie-Richtlinie
Das Unternehmen ist der für die Datenverarbeitung Verantwortliche und sammelt und verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Vorschriften und Gesetzen zu personenbezogenen Daten. Es wird auf die jeweils gültige Datenschutzrichtlinie des Unternehmens verwiesen, die unter https://officeguru.dk/cookie-og-privatlivspolitik zu finden ist.
Das Unternehmen verwendet Cookies. Verwalten Sie Ihre Cookies und lesen Sie die aktuelle Cookie-Richtlinie unter https://officeguru.dk/cookie-og-privatlivspolitik.
14. Ort der Gerichtsbarkeit
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit den in den Bedingungen geregelten Arbeiten oder Verträgen ergeben, unterliegen dem dänischen Recht.
Alle Streitigkeiten sind in Dänemark in erster Instanz am Sitz des Unternehmens, derzeit am Stadtgericht Kopenhagen, anhängig zu machen.
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Der Kunde hat dem durch digitale Zustimmung zugestimmt.